Alles über Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall

Ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr kann schnell zu einem Unfall führen. Für viele ist danach nicht nur der Schreck groß, sondern es stellen sich auch Fragen nach der weiteren Mobilität. Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, haben Sie nicht nur Anspruch auf ein kostenloses Unfallgutachten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Gutachter Petermann aus Mönchengladbach klärt Sie über Ihre Rechte auf und unterstützt Sie dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Nutzungsausfall: Was ist das und wie wird es gewährt?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wegen eines Unfallschadens nicht nutzen können, entsteht ein sogenannter Nutzungsausfall. Dies bedeutet, dass Sie als Fahrzeughalter einen geldwerten Verlust erleiden, weil Sie Ihr Auto nicht wie gewohnt verwenden können. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Nutzungsausfall sind der Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit. Das bedeutet, Sie müssen beabsichtigt haben, das Fahrzeug zu nutzen (z.B. für die Fahrt zur Arbeit), und Sie dürfen nicht durch andere Umstände (wie eine Verletzung) daran gehindert worden sein.

Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Die Höhe der Entschädigung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das Fahrzeugalter, der Hersteller und der Fahrzeugtyp. Der konkrete Entschädigungsbetrag pro Tag wird mithilfe der Nutzungsausfalltabelle bestimmt, die verschiedene Fahrzeugklassen und entsprechende Tagessätze auflistet.

Es ist ratsam, bei der Beantragung einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen oder sich von einem erfahrenen Kfz-Gutachter wie Gutachter Petermann beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Details korrekt angegeben sind und Ihre Rechte vollständig gewahrt bleiben.

Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?

Die Entscheidung zwischen einem Mietwagen und einer Nutzungsausfallentschädigung hängt oft von der Klärung der Schuldfrage ab. Wenn die Schuldfrage ungeklärt ist, kann die Versicherung die Übernahme der Mietwagenkosten ablehnen. In diesem Fall kann die Nutzungsausfallentschädigung eine sicherere Option sein, da Sie nicht in Vorkasse gehen müssen und der Betrag nicht zweckgebunden ist.

Gutachter Petermann aus Mönchengladbach steht Ihnen als erfahrener Sachverständiger zur Seite, um nach einem Unfall den bestmöglichen Weg für Sie zu finden und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen. Ob Gutachten oder Beratung zur Entschädigung – wir sind für Sie da, um Ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen.

1. Mai 2024

4:07 Uhr

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