Fiktive Abrechnung nach einem Unfall – Was Sie wissen müssen

Im Jahr 2020 wurden laut Polizeistatistik etwa 2,3 Millionen Unfälle in Deutschland registriert, von denen die meisten (etwa 2 Millionen) lediglich Sachschäden verursachten. Viele Betroffene entscheiden sich nach einem Unfall dafür, den Schaden nicht reparieren zu lassen, sondern eine Auszahlung auf Basis einer fiktiven Abrechnung zu beantragen. Dieser Vorgang erfordert ein professionelles Gutachten von einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen. Im Folgenden erklärt Gutachter Petermann aus Mönchengladbach, was bei einer fiktiven Abrechnung zu beachten ist.

Fiktive Abrechnung – Eine kurze Definition

Die fiktive Abrechnung ermöglicht es dem Unfallopfer, statt der direkten Reparatur in einer Werkstatt, die Auszahlung des Betrags zu wählen, der einer Reparaturrechnung entsprechen würde. Dies wird durch ein detailliertes Gutachten unterstützt, das die Schadenshöhe feststellt. Inkludiert sein können neben den Reparaturkosten auch Nutzungsausfallentschädigungen, Wertminderungen und Übernahme von Rechtsanwaltskosten. Kosten für einen Mietwagen oder fiktive Mehrwertsteuer auf Reparaturen können bei dieser Abrechnungsform allerdings nicht geltend gemacht werden.

Das Gutachten – Ein unverzichtbarer Bestandteil

Für eine korrekte fiktive Abrechnung ist ein Gutachten essentiell. Dieses dokumentiert die Schadenshöhe und ist die Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung. Es ist wichtig, dass der Gutachter, der dieses Gutachten erstellt, unabhängig ist. Die Kosten für das Gutachten übernimmt normalerweise die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Bei Gutachter Petermann, Ihrem erfahrenen Sachverständigen in Mönchengladbach, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Gutachten mit höchster Sorgfalt und Fachkompetenz erstellt wird.

Ausnahmen bei Bagatellschäden

Bei kleineren Schäden, die eine Schadenshöhe von etwa 500 Euro nicht überschreiten, ist oft kein vollständiges Gutachten erforderlich, hier kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Bei solchen Bagatellschäden fallen üblicherweise keine Wertminderungen oder Verbringungskosten an. Allerdings ist zu bedenken, dass auch bei vermeintlich geringen Schäden oft Details übersehen werden können, die finanzielle Einbußen nach sich ziehen. Daher empfiehlt es sich, auch in scheinbar klaren Fällen einen professionellen Gutachter hinzuzuziehen.

Ihr Recht, Ihren Gutachter zu wählen

Es ist Ihr Recht als Unfallgeschädigter, den Gutachter frei zu wählen. Sie sollten sich nicht dazu drängen lassen, einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen zu akzeptieren. Ein unabhängiger Gutachter wie Gutachter Petermann wird stets in Ihrem Interesse handeln und sicherstellen, dass alle Schäden korrekt bewertet und dokumentiert werden.

Durch die Wahl eines erfahrenen Sachverständigen wie Gutachter Petermann aus Mönchengladbach stellen Sie sicher, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihrem Schaden gerecht wird. Informieren Sie sich rechtzeitig und treffen Sie die richtigen Entscheidungen, um Ihre Interessen zu wahren.

1. Mai 2024

3:11 Uhr

Kontakt

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Anliegen zu kontaktieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Telefon

+49 (0) 2166 638 94 68

E-Mail

info@gutachter-petermann.de

Gutachter-Petermann.de

Warum wir?

Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise, schnellen Service und präzisen Bewertungen, die Ihnen gerechte Entschädigungen und Sicherheit bei jedem Fahrzeugschaden garantieren.