Fragen und Antworten

Ein Kfz-Gutachter erstellt ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall. Darin werden unter anderem Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und die Reparaturdauer ermittelt. Das Gutachten dient als Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung.

Sobald du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist und ein Schaden entstanden ist. Spätestens ab ca. 750 € Schadenhöhe (Bagatellgrenze) solltest du immer einen Gutachter einschalten.

Ab ca. 750 € Schadenhöhe (kein Bagatellschaden) ist ein Gutachten sinnvoll und üblich. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag.

Sofort.
Je früher, desto besser die Beweissicherung.

In der Regel:

• Besichtigung: sofort oder innerhalb von 24 Stunden
• Fertiges Gutachten: meist 24–48 Stunden

Ja. Wir kommen:

• zu dir nach Hause
• in die Werkstatt
• oder an den Unfallort

Bei unverschuldetem Unfall: 0 € für dich.
Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung 100 % der Gutachterkosten.
Für dich als Geschädigter ist das Gutachten in der Regel kostenlos.

Dann musst du die Kosten selbst tragen oder über deine Kaskoversicherung abrechnen.
Auch hier beraten wir dich transparent.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden musst du nicht in Vorleistung gehen.
Die Kosten für das Gutachten übernimmt die gegnerische Versicherung direkt.

Ja. Und das ist extrem wichtig.
Du hast als Geschädigter das Recht auf einen freien, unabhängigen Gutachter deiner Wahl.
Du musst nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren.

Ganz ehrlich:
Der Gutachter der Versicherung arbeitet im Auftrag der Versicherung – nicht in deinem Interesse.
Ziel ist oft, den Schaden möglichst niedrig zu halten.
Ein unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich deine Interessen.

Nein. Du hast freie Werkstattwahl.
Du kannst in jede Fachwerkstatt deiner Wahl gehen.

Ja, bei einem unverschuldeten Unfall hast du Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeit.

Ja.
Wenn dein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist, hast du Anspruch auf:

• entweder einen Mietwagen
• oder eine Nutzungsausfallentschädigung (Geld pro Tag)

Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfallzeit.

Du musst nicht – aber es ist oft sinnvoll.
Die gegnerische Versicherung zahlt auch die Anwaltskosten bei unverschuldetem Unfall.

Ein Kostenvoranschlag ist nur eine grobe Schätzung einer Werkstatt. Ein Gutachten ist ein rechtssicheres Dokument mit:

• Reparaturkosten
• Wertminderung
• Wiederbeschaffungswert
• Restwert
• Nutzungsausfall
• Reparaturdauer

Nur mit einem Gutachten kannst du alle Ansprüche vollständig durchsetzen.

In der Regel nein.
Ein Kostenvoranschlag erfasst nur die Reparaturkosten.

Er berücksichtigt nicht:

• Wertminderung
• Nutzungsausfall
• Wiederbeschaffungswert
• Restwert

Für eine vollständige Schadenregulierung ist ein Gutachten notwendig.

Ein Gutachten ist ein rechtssicheres Beweismittel.
Es dokumentiert den Schaden objektiv und nachvollziehbar.

Ohne Gutachten lassen sich viele Ansprüche nicht oder nur eingeschränkt durchsetzen.

Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist dein Fahrzeug weniger wert als vorher.
Diese Differenz nennt man Wertminderung – und sie steht dir zu.
Viele Versicherungen erwähnen das nicht freiwillig.

Wenn dein Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist oder in der Werkstatt steht, hast du Anspruch auf:

• entweder Mietwagen
• oder Nutzungsausfallentschädigung (Geld pro Tag)

Wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert), liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn:

• die Reparaturkosten
• den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert übersteigen

In diesem Fall wird der Schaden auf Basis von Wiederbeschaffungswert und Restwert abgerechnet.

Ja. Du darfst dein Fahrzeug an den Höchstbietenden verkaufen und bekommst trotzdem die Differenz ausbezahlt.

Das passiert leider sehr häufig.
Genau dafür ist ein unabhängiges Gutachten da – als Beweismittel.
Bei Kürzungen arbeiten wir mit spezialisierten Verkehrsrechtsanwälten zusammen.

Versicherungen handeln wirtschaftlich.
Kürzungen erfolgen häufig bei:

• Reparaturkosten
• Stundenverrechnungssätzen
• Wertminderung
• Nutzungsausfall

Ein unabhängiges Gutachten schützt dich vor unberechtigten Kürzungen.

Das Gutachten:

• belegt die tatsächliche Schadenhöhe
• dient als Grundlage für Anwälte
schafft Klarheit bei Streitigkeiten mit der Versicherung

Es ist das wichtigste Instrument zur vollständigen Schadenregulierung.

Sofort.

Je früher, desto besser die Beweissicherung.

1. Unfall dokumentieren (Fotos, Daten sichern)
2. Kein Schuldanerkenntnis abgeben
3. unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen
4. Erst danach mit der Versicherung sprechen

So sicherst du deine Ansprüche optimal ab.

Erst nachdem ein Gutachter beauftragt wurde.
Zu frühe Aussagen können später gegen dich verwendet werden.

Ein Gutachten schafft eine klare Ausgangsbasis für die Kommunikation mit der Versicherung.